Asian J Beauty Cosmetol. 2005; 3(2): 187-195.
Eine Studie ueber die wuenschenswerte Etablierung des Schoenheitspflegersystems
Gi-Yeon Kim
ABSTRACT
Diese Studie zielt auf die Hinweisung der wuenschenswerte Etablierung des Schoenheitspflegersystems. In Korea ist das Schoenheitspflegersystem noch nicht zu finden. Um es aufzustellen, muss das Gesetz des koreanischen oeffentlichen Gesundheitswesens geaendert werden, in das das Schoenheitspflegersystem hineingezogen ist. Deshalb sind die folgenden Massnahmen sehr noetig. Zunaechst ist der Scheonheitspfleger als ein Beruf mit der staatlich anerkannten Befaehigung zu bestaetigen. Dafuer muss die Trennung der Schoenheitspflege von der Haarpflege, die als einziger staatlich anerkannter Bereich der Kosmetik vorhanden ist, abgeschafft werden. Zweitens muss das Schoenheitspflegen als ein rechtfertiger Bereich ins Gesetz des oeffentlichen Gesundheitswesens neu etabliert werden. Drittens ist die staatlche Lizenz des Schoenheitspflegens einzufuehren. Dann muss die Pruefungsmethode der staatlichen Lizenz des Schoenheitspflegens eroertert werden. Dabei kann die Fallstudie ueber die Auslaender hilfreich sein, die schon sehr viel Erfahrung mit dem Thema gemacht haben. Fuenftens muss der Bereich des Schoenheitspflegens im Sinne des Wortes dem Schoenheitspflegen entsprechen. Die gesetzliche Etablierung des Schoenheitspflegens im oeffentlichen Gesundheitswesen und die Einfuehrung des Schoenheitspflegersystems in die Kosmetik ist die einzige Schuetzmassnahme des sich schon bei der Kosmetik betaetigenden Schoenheitspflegens.